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Artikel 17, Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Artikel 17 unseres Grundgesetzes regelt das sogenannte Petitionsrecht. Was ist das?
Das Petitionsrecht regelt, dass jede:r eine Petition an den Bundestag oder einen Landtag etc. stellen kann.
Aber was heißt das eigentlich genau und wann ist eine Petition überhaupt eine wirkliche Petition nach Artikel 17 GG?
Fragen, die geklärt werden müssen und die in diesem Artikel beantwortet werden.
Eine Petition wird laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpd) als eine Beschwerde oder Bitte an Ämter oder Parlamente definiert. Die Stelle, an die die Petition gerichtet ist, muss sich damit befassen und den Petenten ein Ergebnis mitteilen.
Unterscheiden muss man dabei allerdings offizielle und nicht offizielle Petitionen.
Wahrscheinlich kennt jeder von euch diese Online-Petitionsseiten, auf denen man mit wenigen Klicks einer Petition zustimmen kann. Seiten wie Campact, Open Petition, Greenpeace, Innn it, We Act und zahlreiche mehr, bieten genau das an. Und viele von euch Leser:innen werden diese Seiten mindestens schon einmal aufgerufen haben.
Und ja, genau diese Petitionen sind keine offiziellen Petitionen, sondern lediglich Unterschriften-Sammlungen, die politischen Institutionen nur zeigen, wie viele Menschen ein Thema wichtig finden.
Die politischen Institutionen müssen sich damit weder befassen noch den Petenten ein Ergebnis mitteilen. Gleichzeitig gebt ihr bei der Benutzung dieser Online-Petitionsdienste viele eurer Daten an.
Um eine offizielle Petition einzureichen gibt es deutlich mehr Hürden und Regeln. Die grobe Verfahrensweise ist in allen Bundesländern und auch im Bund gleich, in den Einzelheiten gibt es von Land zu Land aber wenige kleine Unterschiede.
Den Bundestag erreichen dabei ca. 15.000 Petitionen im Jahr [Q1]. Die Petition als politisches Mittel ist also häufig benutzt und kann zumindest auf Bundesebene auch online gestellt werden.
Während Petitionen auf Bundesebene von zwei Abgeordneten geprüft werden und gegebenenfalls in den Petitionsauschuss überführt werden, kommt in Rheinland-Pfalz ein weiters Glied in der Kette hinzu, den:die Bürgerbeauftragte:n.
Die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund ist für alle Anliegen zwischen der Verwaltung und dem:der Bürger:in zuständig. Man kann bei Ihr einen Termin anfragen und in einem vertraulichen Gespräch eventuell Probleme lösen, die sich zwischen einem selbst und der Verwaltung ergeben haben.
Da sie zudem auch die ständige Beauftragte des Petitionsausschusses des rheinlandpfälzischen Landtags ist, ist sie auch für alle Fragen hinsichtlich Petitionen verantwortlich und eine Ansprechpartnerin.
Alle Petitionen gehen zuerst einmal über Frau Schleicher-Rothmund, außer die Petition befasst sich mit einer Legislativeingabe, also einer direkten Gesetzesänderung, dann wird die Petition direkt in den Petitionsausschuss weitergeleitet.
Auch in Rheinland-Pfalz können Petitionen online auf der Seite der Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden und auch dort unterzeichnet werden. Dazu benötigt es allerdings einen deutlich größeren Aufwand als auf Seiten wie We Act, Campact, etc.
Generell haben offizielle Petitionen eine Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen. Eine knappe Zeit, um eine hohe Anzahl an Stimmen zu erhalten. Außerdem gibt es ein sogennanntes Quorum. Das Quorum ist eine festgelegte Anzahl an Unterschriften, ab der der:die Petent:in die Petition im Petitionsausschuss vorstellen darf.
Auf Bundesebene sind das 30.000 Unterschriften. In Rheinland-Pfalz beträgt das Quorum 2500 Unterschriften.
Erreicht man das Quorum, so hat die Petition automatisch eine größere Chance etwas zu verändern, da man selbst die Petition präsentieren darf.
Petitionen kannst auch du stellen, denn sie sind nicht altersgebunden. Frau Schleicher-Rothmund empfiehlt allerdings, sich für einen solchen Fall an die Ombudsstelle in Rheinland-Pfalz zu wenden (https://www.ombudsstelle-rlp.de/). Die Ombudsstelle ist ein Beratungs- und Informationszentrum für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte und kann dich so über deine Rechte aufklären.
Man kann allerdings auch eine Petition an den rheinland-pfälzischen Landtag stellen, wenn man gar nicht in Rheinland-Pfalz wohnt. Eine Petiton ist schließlich ein Jedermannsrecht, das heißt auch, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können Petitionen an deutsche politische Institutionen stellen. [Q4]
Ob eine Petition zum Erfolg führt, hängt letztendlich aber nicht nur von der Unterschriftenanzahl ab. Zu einer Petition gehört nämlich nicht nur das formelle, sondern ganz viel mehr. Um erfolgreich zu sein, braucht es flächendeckende Werbung, lange Vorlaufzeiten, politischen Willen, Gespräche mit Stadt- und Landräten, Bürgermeister:innen, etc.
Auch muss man sich mit dem Thema auseinandersetzen und einen vernünftigen und gesetzestechnisch möglichen Vorschlag einreichen.
Eine Petition stellt man nicht von jetzt auf gleich, sondern lang geplant und mit sehr viel Arbeit im Hintergrund.
Lasse
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7134029&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek [Q1], Letzer Zugriff: 28.8.2025
https://www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/die-buergerbeauftragte/ [Q2], Letzer Zugriff: 28.8.2025
https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html [Q3], Letzer Zugriff: 28.8.2025
https://hessischer-landtag.de/jugend/das-petitionsverfahren [Q4], Letzer Zugriff: 28.8.2025
Diesem Artikel liegt zusätzlich ein vertrauliches Gespräch mit Frau Schleicher-Rothmund als Quelle vor.
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